Fahrrad

Köpfe nützen - Köpfe schützen!
Über 20.000 Kinder verletzen sich jährlich in Österreich beim
Radfahren. Das Risiko einer Kopfverletzung ist um 70% geringer, wenn du
einen Helm trägst. Wozu also eine Kopfverletzung riskieren?
Achte beim Helmkauf darauf, dass er gut sitzt und die Riemen fest sind, der
Helm ein Prüfzeichen hat und bequem zu tragen ist.
Gute Fahrt - aber mit Köpfchen. Kluge Köpfe schützen sich!
Fahrrad-Quiz:
Tommi hat für dich viele Informationen rund ums Fahrrad zu einem lustigen
Quiz zusammengestellt. Damit kannst du dein Wissen testen und eventuell auch
noch etwas dazulernen.
Das verkehrssichere Fahrrad braucht
- eine Vorderbremse
- eine Hinterbremse
- eine Glocke oder Hupe
- einen hellen Scheinwerfer bei Nacht
- ein rotes Rücklicht oder Rückstrahler bei Nacht
- einen weißen Rückstrahler vorne
- je 2 Speichenrückstrahler je Rad oder rückstrahlende Reifen
- gelbe Pedalrückstrahler
Fahrraddiebstahl - was kannst du dagegen tun?
Guter Rat ist nicht teuer, ein gutes Rad schon !
- Schließe dein Fahrrad IMMER mit einer geeigneten Fahrradsicherung
an einem festen Gegenstand an - auch in Fahrradabstellräumen und auch,
wenn du nur für kurze Zeit weggehst.
Nur besonders massive Bügel- oder Panzerkabel-Schlösser sind geeignet! - Fülle den Fahrradpass, den du in jeder Polizeidienststelle kostenlos
erhältst, sorgfältig aus und bewahre ihn sicher auf, denn nur mit
einer guten Beschreibung hast du Chancen, dass dein Fahrrad wiedergefunden
wird.
Die Fahrradbeschreibung sollte beinhalten:
Rahmennummer, Marke und Modell des Rades, Farbe des Rahmens, Farbe der Schutzbleche, Kaufdatum. Ein Foto von deinem Fahrrad kann zusätzlich nützlich sein. - Lass dein Fahrrad der Polizei codieren.
Die Codierung ist gratis und hilft bei Verlust oder Diebstahl, dein Fahrrad wiederzufinden. Termine für die Fahrradcodierung findest du u.a. auf der Homepage der Polizei.
Die wichtigsten Ge- und Verbote:
Verhalte dich immer so, dass du niemanden gefährdest. Mit Vorsicht und
Rücksicht fährt man sowieso am besten.
Auf Gehsteigen und Gehwegen ist das Radfahren verboten; das Schieben eines
Fahrrades ist erlaubt (queren ist erlaubt).
Nur auf Radwegen und in Wohnstraßen dürfen Radfahrer nebeneinander
fahren und Fahrräder nebeneinander schieben.
Mit dem Fahrrad freihändig zu fahren oder die Füße während
der Fahrt von den Treteinrichtungen zu entfernen, ist verboten.
Auch sich mit einem Fahrrad an ein anderes Fahrzeug anzuhängen, um sich
ziehen zu lassen, ist nicht erlaubt.
Radfahren mit aufgespanntem Regenschirm ist ebenfalls nicht erlaubt.
Wenn du dein Fahrrad abstellst, achte darauf, dass es nicht umfallen kann
und den Verkehr oder Fußgänger behindert und oder Sachen beschädigt.
Wenn du noch nicht 12 Jahre alt bist, darfst du nur in Begleitung ein Fahrrad
lenken. Die Begleitperson muss mindestens 16 Jahre alt sein.
Kinder können ab dem 10. Lebensjahr den Fahrradführerschein machen,
dann dürfen sie auch alleine fahren.
Mit einem Mountain-Bike darfst du Forststraßen und Waldwege nur befahren,
wenn es ausdrücklich erlaubt ist. Wenn du mit dem Mountain-Bike eine Fahrbahn
benutzt, muss es wie oben beschrieben ausgerüstet sein.


